Seit dem Inkrafttreten der Totalrevision der Pflanzenschutzmittelverordnung und der damit zusammenhängenden Teilrevision der Gebührenverordnung BLV am 1. Dezember 2025 können die Gebühren für die Behandlung ordentlicher Zulassungsgesuche für Pflanzenschutzmittel bis zu 20’000 Franken betragen. Die Behandlung eines Gesuchs um Zulassung eines in einem EU-Mitgliedstaat zugelassenen Pflanzenschutzmittels, das einem in der Schweiz bereits zugelassenen Pflanzenschutzmittel entspricht, kostet hingegen lediglich 200 Franken.
Strengere Anforderungen für Schweizer Zulassungen
Diese erhebliche Differenz steht in keinem angemessenen Verhältnis zum Aufwand und schafft falsche Anreize. Bei den betreffenden Pflanzenschutzmitteln kann auf bereits geleistete Forschungsarbeiten und Investitionen der Unternehmen, welche die Erstzulassung erhalten haben, zurückgegriffen werden.
In seiner Antwort auf die Interpellation 24.3995 anerkennt der Bundesrat, dass Pflanzenschutzmittel, die in der Schweiz bewilligt werden, strengere Anforderungen erfüllen müssen. Dies führt zu einem Wettbewerbsnachteil für Unternehmen, die in der Schweiz in die Entwicklung und Zulassung neuer innovativer Lösungen investieren. Dieser Nachteil darf nicht durch eine ungerechte Gebührenregelung noch verstärkt werden, die Investitionen in Innovation benachteiligt.
Ausgewogene Gebühren als Voraussetzung für Innovation
Die Strategie des Bundes für einen nachhaltigen Schutz der Kulturen 2035 sowie die Umsetzung der parlamentarischen Initiative 22.441 durch eine Revision des Landwirtschaftsgesetzes zielen darauf ab, den Zugang zu modernen, wirksamen und nachhaltigeren Pflanzenschutzmitteln zu fördern.
Damit auch künftig innovative Pflanzenschutzlösungen in der Schweiz verfügbar sind, braucht es ausgewogene Rahmenbedingungen für alle Zulassungsverfahren. Nur so bleiben Investitionen in neue Lösungen attraktiv, kann ein ausreichendes Angebot an Pflanzenschutzmitteln sichergestellt und die Wettbewerbsfähigkeit der Schweizer Landwirtschaft langfristig gestärkt werden.